Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter 2025
Spezielle BU-Versicherung für Richter auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf
Richter arbeiten am Gericht und haben kein klassisches Arbeitsverhältnis sondern stehen beim Bund oder den Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist.
Da auch Richter aufgrund der meist nur unzureichenden staatlichen Dienstunfähigkeitsrente eine Versorgungslücke im Fall einer Dienstunfähigkeit haben, ist für Richter eine Ergänzung der staatlichen Leistungen durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sehr empfehlenswert.
Richter benötigen somit eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen DU-Klausel.
Bei einer solchen DU Absicherung ist es jedoch wichtig, den Berufsstatus, also die Sonderstellung des Richters zu berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass im Leistungsfall keine Dienstunfähigkeitsrente ausgezahlt wird.
Das bedeutet, dass zusätzlich zur erforderlichen DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) eine Sondervereinbarung getroffen werden muss, die besagt, dass der Richter bei Eintritt der Dienstunfähigkeit wie ein Beamter des Öffentlichen Rechts behandelt wird.
Diese Seite bewerten?
Durchschnittliche Bewertung 4.2 / 5. Anzahl Bewertungen: 15
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.